Allgemeine Verleihbedingungen

  1. Eine Buchung über unsere Webseite begründet keinen Anspruch auf eine Miete/Leihe der entsprechenden Gegenstände. Es handelt sich vielmehr um eine Anfrage, welche durch einen Mitarbeiter geprüft wird und möglicherweise abgelehnt werden kann.
  2. Der Einsatz der Spielgeräte und Materialien erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
  3. Der Mieter stellt den CVJM Eibelshausen e.V. von etwaigen Ersatzansprüchen frei.
  4. Die angegebenen Abhol- und Rückgabetermine sind einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der CVJM Eibelshausen e.V. vor, eine Gebühr in Höhe von 20€ zu erheben.
  5. Das Abholen und Zurückbringen der Spielgeräte und Materialien muss selbst organisiert werden. Der Mieter informiert sich vorab über Maße und das Gewicht der Spielgeräte und Materialien sowie die Größe des benötigten Fahrzeugs.
  6. Die Spielgeräte und Materialien werden im einwandfreien Zustand (d.h. sauber, vollständig und funktionstüchtig) verliehen. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Abholung vom einwandfreien Zustand der Spielgeräte und Materialien zu überzeugen. Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht berücksichtigt werden.
  7. Mit der Miete wird anerkannt, dass die Spielgeräte und Materialien ordnungsgemäß eingesetzt werden. Aufbau- und Einsatzhinweise sind zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich zu pfleglicher Behandlung der ausgeliehenen Gegenstände.
  8. Entstandene Schäden und Mängel sind bei der Rückgabe anzugeben. Für Schäden und Mängel, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, werden die Wiederinstandsetzungsgebühren in Rechnung gestellt. Ebenso wird der Mieter bei Verlust in vollem Umfang haftbar gemacht.
  9. Ohne schriftliches Einverständnis des CVJM Eibelshausen e.V. ist eine Weitergabe der entliehenen Spielgeräte und Materialien an Dritte unzulässig.
  10. Für ausgewählte Artikel behält sich der CVJM Eibelshausen e.V. das Erheben einer Kaution vor. Dies ist in der Beschreibung der betreffenden Artikel aufgeführt.
  11. Bei Ausfall des Verleihs (von Seiten des CVJM Eibelshausen e.V.) aufgrund von Schäden aus dem vorherigen Verleih, oder anderer Behinderungen durch Dritte übernimmt der CVJM Eibelshausen keine Haftung.